Die Mitarbeitervertretung:

Mitbestimmung wird in den Betrieben und im öffentlichen Dienst vom Betriebsrat bzw. vom Personalrat wahrgenommen. Im kirchlichen Dienst gibt es dafür die Mitarbeitervertretung (MAV).

Die Mitarbeitervertretung muss vor personellen Entscheidungen beteiligt werden. Sie hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt. Danach hat die MAV verschiedene Funktionen:

Hier geben wir Ihnen nur einige Beispiele, bei denen es wichtig ist, sich mit uns in Verbindung zu setzen:

• Einstellung • Regelung der täglichen Arbeitszeit
• Versetzung • Aufstellen von Dienst- und Urlaubsplänen
• Kündigung • Dauerhafte Übertragung einer Tätigkeit
• Unfallverhütung • Erhebung von persönlichen Daten
• Reduzierung der Arbeitszeit • Überwachung von Verhalten und Leistung
• Berurteilungskriterien • Regelungen zur Teilnahme an Fortbildungen

Sie können sich bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit an uns wenden. Wir unterliegen der Schweigepflicht und werden erst dann mit Ihrem Anstellungsträger in Kontakt treten, wenn Sie uns dazu beauftragen.